Namensänderung nach der Hochzeit: die komplette Checkliste

von Marvin 18. Aug 2026

Frisch verheiratet, neuer Name und plötzlich wollen gefühlt hundert Stellen Bescheid wissen. Die Namensänderung nach der Hochzeit ist kein einzelner Behördengang, sondern eine Kette von Ummeldungen: erst die Eheurkunde, dann der Personalausweis, danach Banken, Versicherungen, Arbeitgeber und Online-Konten. Dieser Ratgeber führt euch in der richtigen Reihenfolge hindurch, mit kompletter Checkliste, allen Gebühren und den Fristen, die wirklich gelten.

Wichtig vorab: Seit dem 1. Mai 2025 gilt in Deutschland ein reformiertes Namensrecht mit echten Doppelnamen für beide Ehegatten. Viele ältere Ratgeber sind damit überholt. Alle Rechtsangaben in diesem Artikel entsprechen dem Stand Juli 2026.

Braut im Spitzenkleid unterschreibt nach der Trauung ein Dokument im Standesamt
Mit der Unterschrift beginnt der Papierkram: Nach der Trauung folgt die Namensänderung

Eure Optionen beim Ehenamen (neues Recht seit Mai 2025)

Seit dem 1. Mai 2025 regelt das reformierte Namensrecht (§§ 1355, 1355a BGB) den Ehenamen deutlich flexibler als früher. Ihr habt bei oder nach der Eheschließung vier Möglichkeiten:

  • Jeder behält seinen Namen: Bestimmt ihr keinen Ehenamen, führt ihr eure bisherigen Namen einfach weiter. Dann entfällt der gesamte Ummelde-Aufwand dieses Artikels.
  • Gemeinsamer Ehename: Ihr wählt den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Namen eines Partners als gemeinsamen Familiennamen. Das ist die klassische Variante.
  • Echter Doppelname für beide: Neu seit der Reform. Ihr könnt einen Doppelnamen aus euren beiden Namen zum Ehenamen bestimmen, zum Beispiel Arnheim-Bauer oder Bauer-Arnheim. Die Reihenfolge ist frei wählbar, der Bindestrich ist Standard, kann aber ausdrücklich abgewählt werden. Der Doppelname darf aus maximal zwei Namen bestehen; wer selbst schon einen mehrgliedrigen Namen trägt, darf davon nur einen Teil in den Doppelnamen einbringen.
  • Begleitname: Wird der Name eines Partners zum Ehenamen, kann die andere Person ihren bisherigen Namen als Begleitnamen voranstellen oder anfügen. Das geht allerdings nicht, wenn der Ehename bereits ein Doppelname ist.

Auch wer schon länger verheiratet ist, profitiert: Paare, die vor dem 1. Mai 2025 geheiratet haben, können ihren bestehenden Ehenamen per Übergangsregelung einmalig nachträglich in einen Doppelnamen aus beiden Namen umwandeln. Und die Reform denkt weiter: Auch Kinder können seither einen Doppelnamen aus den Namen beider Eltern erhalten, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder selbst einen Doppelnamen führen.

Die Namenserklärung gebt ihr am einfachsten direkt bei der Trauung ab, dann ist sie kostenlos. Eine spätere Erklärung ist jederzeit möglich, muss aber öffentlich beglaubigt werden und kostet je nach Standesamt eine Gebühr. Wie die Trauung selbst abläuft, lest ihr im Ratgeber zum Ablauf der standesamtlichen Trauung.

Die richtige Reihenfolge nach der Hochzeit

Der häufigste Fehler bei der Namensänderung ist die falsche Reihenfolge: Wer zuerst zur Bank geht, wird ohne neuen Ausweis oder Eheurkunde wieder nach Hause geschickt. So herum funktioniert es reibungslos:

  1. Eheurkunden besorgen: Bestellt beim Standesamt direkt zwei bis drei Exemplare der Eheurkunde. Sie ist der Nachweis für jede weitere Ummeldung. Wenn ihr eine Urkunde im Ausland braucht, etwa für eine spätere Anerkennung oder Verträge, lohnt sich zusätzlich die mehrsprachige internationale Eheurkunde.
  2. Personalausweis (und Reisepass) erneuern: Mit dem neuen Namen wird euer alter Ausweis ungültig. Beantragt beim Bürgeramt unverzüglich einen neuen; das Melderegister aktualisiert das Standesamt in der Regel automatisch.
  3. Geld und Verträge: Erst mit neuem Ausweis oder Eheurkunde ändert ihr Bank, Versicherungen, Arbeitgeber und Krankenkasse.
  4. Alltag hinterher: Abos, Online-Konten, Vereine und Bonusprogramme haben keine Frist und laufen nebenbei.

Die große Ummelde-Checkliste

Diese Checkliste zur Namensänderung deckt alle üblichen Stellen ab. Streicht, was auf euch nicht zutrifft, und arbeitet den Rest von oben nach unten ab.

Dokumente und Behörden

  • Personalausweis: wird mit der Namensänderung ungültig, unverzüglich neu beantragen (Pflicht)
  • Reisepass: ebenfalls ungültig; neu beantragen, spätestens vor der nächsten Reise. Achtung Flitterwochen: Ticket und Pass müssen auf denselben Namen lauten, bucht also entweder auf den alten Namen und reist mit dem alten, noch nicht geänderten Pass, oder plant die Umstellung rechtzeitig
  • Kfz-Papiere: Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II müssen bei einer Namensänderung unverzüglich geändert werden (§ 13 FZV)
  • Führerschein: der Sonderfall, siehe unten
  • Steuer und Meldewesen: läuft weitgehend automatisch. Das Standesamt informiert die Meldebehörde, die Steuer-Identifikationsnummer bleibt gleich und die Steuerklassen werden mit der Heirat automatisch angepasst. Wer selbstständig ist, sollte zusätzlich prüfen, ob beim Finanzamt und auf den eigenen Rechnungen der richtige Name steht

Der Führerschein-Sonderfall: Der Führerschein ist kein Ausweisdokument. Er bleibt bei einer Namensänderung mit dem alten Namen gültig, eine Pflicht zur Umschreibung gibt es nicht. Ihr könnt freiwillig ein neues Dokument beantragen (etwa 25 bis 30 Euro), zum Beispiel um Rückfragen bei Mietwagen oder Kontrollen im Ausland zu vermeiden. Eilig ist das nicht.

Hand hält einen deutschen Reisepass vor hellem Hintergrund
Ausweis und Reisepass werden mit dem neuen Namen ungültig und müssen neu beantragt werden

Geld und Verträge

Banken und Versicherer ändern den Namen kostenlos, verlangen aber fast immer den neuen Ausweis oder die Eheurkunde als Nachweis. Bei vielen Banken geht das inzwischen per App oder Postfach-Upload, ohne Filialtermin.

  • Bank und Girokonto (neue Girocard und Kreditkarte)
  • Weitere Konten, Depots, Bausparverträge und Kredite
  • Versicherungen: Haftpflicht, Hausrat, Kfz, Berufsunfähigkeit, Lebensversicherung (prüft bei der Gelegenheit, ob sich Verträge als Paar zusammenlegen lassen)
  • Strom-, Gas- und Wasseranbieter
  • Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträge
  • Rundfunkbeitrag (Beitragsservice)
  • Vermieter und Hausverwaltung
  • Grundbuch, wenn ihr Wohnung, Haus oder Grundstück besitzt: Der Eintrag wird auf Antrag berichtigt, dafür genügt die Eheurkunde
  • Testament und Vorsorgevollmacht prüfen: Die Heirat verändert die gesetzliche Erbfolge, ältere Verfügungen wirken danach oft anders als gedacht
  • Selbstständige zusätzlich: Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Impressum und Rechnungsvorlagen

Arbeit und Gesundheit

Beim Arbeitgeber reicht meist eine kurze Mail an die Personalabteilung mit der Eheurkunde im Anhang. Die Krankenkasse informiert danach in der Regel die Rentenversicherung gleich mit.

  • Arbeitgeber (Personalabteilung für Gehaltsabrechnung, E-Mail-Adresse und Visitenkarten)
  • Krankenkasse (neue Gesundheitskarte ist kostenlos)
  • Private Zusatzversicherungen
  • Ärzte, Zahnarzt und Apotheken-Kundenkarten
  • Universität, BAföG-Amt oder Agentur für Arbeit, falls relevant
  • Familienkasse (Kindergeld), falls relevant
  • Zeugnisse und Abschlüsse: nicht ändern, aber vorbereiten, siehe unten

Zeugnisse bleiben auf dem alten Namen. Schul-, Ausbildungs- und Hochschulzeugnisse dokumentieren den Namen, den ihr zum Zeitpunkt des Abschlusses geführt habt, und werden nicht umgeschrieben. Das ist kein Fehler und muss auch nicht korrigiert werden. Wichtig ist nur, dass ihr den Zusammenhang belegen könnt: Legt eure Eheurkunde zu den Zeugnissen, dann lässt sich bei einer Bewerbung oder einer Anerkennung jederzeit zeigen, dass Abschluss und heutiger Name zur selben Person gehören. Einzelne Hochschulen stellen auf Antrag ein Zweitdokument mit dem neuen Namen aus, verpflichtet sind sie dazu nicht.

Alltag und Online-Konten

Hier gibt es keine Fristen und keine Pflichten, nur Ordnung. Ein bewährter Trick: Sammelt zwei Wochen lang jede Post und jede App, in der noch der alte Name auftaucht, und arbeitet die Liste dann in einem Rutsch ab.

  • Abos und Streaming-Dienste, Zeitungs-Abos
  • Onlineshops und Bezahldienste (PayPal verlangt für die Namensänderung einen Nachweis)
  • E-Mail-Signatur und Social-Media-Profile
  • Vereine, Fitnessstudio, Bibliotheksausweis
  • Bonusprogramme (Payback, Vielfliegerkonten)
  • BahnCard, Deutschlandticket und andere Verkehrsabos: bei personalisierten Tickets muss der Name zum Ausweis passen
  • Klingelschild und Briefkasten: beschriftet den Briefkasten übergangsweise mit altem und neuem Namen, damit Post mit dem alten Namen ankommt

Was kostet die Namensänderung?

Die Namensänderung nach der Hochzeit kostet je nach Umfang meist rund 70 bis 180 Euro. Wer nur den Personalausweis erneuert und zwei Eheurkunden bestellt, bleibt bei etwa 70 Euro. Mit Reisepass, Kfz-Papieren und freiwillig neuem Führerschein sind es rund 180 Euro. Banken, Versicherungen und Krankenkassen ändern den Namen kostenlos.

Posten Gebühr Anmerkung
Eheurkunde ca. 10 bis 15 € je Exemplar je nach Bundesland, z. B. Berlin 12 €
Personalausweis 46,00 € (unter 24: 27,60 €) Gebühr seit Februar 2026, Pflicht bei neuem Namen
Reisepass 70,00 € (unter 24: 37,50 €) Express gegen 32 € Aufschlag
Führerschein ca. 25 bis 30 € freiwillig, keine Pflicht
Kfz-Zulassungsbescheinigung ca. 12 bis 20 € Pflicht bei eigenem Fahrzeug
Namenserklärung nach der Trauung je nach Standesamt, z. B. München 30 € bei der Trauung selbst kostenlos

Gemessen am Gesamtbudget ist das ein kleiner Posten: Was die Feier selbst kostet, rechnet unser Ratgeber Was kostet eine Hochzeit? im Detail vor.

Fristen: was eilt, was kann warten?

Für die Namenserklärung selbst gibt es keine gesetzliche Frist: Ihr könnt den Ehenamen auch Jahre nach der Hochzeit noch bestimmen. Sobald ihr aber einen neuen Namen führt, tickt bei einigen Dokumenten die Uhr:

  • Sofort: Personalausweis und Reisepass werden mit dem neuen Namen ungültig. Es gilt die Ausweispflicht, einen neuen Ausweis müsst ihr unverzüglich beantragen; sonst droht theoretisch ein Bußgeld, in der Praxis meist ein zweistelliger Betrag.
  • Sofort: Kfz-Zulassungsbescheinigungen müssen unverzüglich geändert werden.
  • In den ersten Wochen: Arbeitgeber, Krankenkasse, Bank und Versicherungen. Hier gibt es keine gesetzliche Frist, aber falsche Namen auf Gehaltsabrechnung oder Karten sorgen schnell für Ärger.
  • Kann warten: Führerschein (freiwillig), Abos, Bonusprogramme und Online-Konten.

Praktischer Richtwert: Plant für die Pflicht-Dokumente die ersten zwei Wochen ein und arbeitet den Rest innerhalb von zwei Monaten ab, dann geht nichts unter.

Namensänderung als Aufgabenliste

Am entspanntesten wird der Papierkram, wenn ihr ihn wie den Rest der Hochzeitsplanung behandelt: als abhakbare Liste. In unserem digitalen Hochzeitsplaner gehört die Namensänderung zur Checklisten-Phase nach der Hochzeit, zusammen mit Danksagungen und den letzten Rechnungen.

Ihr steht noch vor der Hochzeit? Dann fangt eine Ebene höher an: Der Ratgeber Hochzeit planen führt durch die gesamte Planung, die Hochzeit-Checkliste listet alle Aufgaben nach Monaten auf, von 24 Monaten vorher bis zur Namensänderung danach.

Nach der Namensänderung: Danke sagen

Ein schöner Nebeneffekt des neuen Namens: Die Danksagungskarten nach der Hochzeit sind der erste Anlass, ihn offiziell zu verwenden. Eine Unterschrift als Familie Arnheim-Bauer macht die Karte für viele Gäste zum kleinen Ereignis. Üblich ist der Versand zwei bis sechs Wochen nach der Feier, nach Flitterwochen auch später; passende Formulierungen findet ihr im Ratgeber Danksagung zur Hochzeit: Texte und Beispiele.

Häufige Fragen

Wie lange hat man nach der Hochzeit Zeit für die Namensänderung?

Für die Namenserklärung selbst gibt es keine gesetzliche Frist, sie ist auch Jahre später noch möglich. Sobald ihr den neuen Namen führt, wird der Personalausweis aber ungültig und muss unverzüglich neu beantragt werden. Auch die Kfz-Zulassungsbescheinigungen sind unverzüglich zu ändern, alles andere hat Zeit.

Was muss man nach der Hochzeit zuerst ummelden?

Zuerst besorgt ihr beim Standesamt zwei bis drei Eheurkunden, dann beantragt ihr beim Bürgeramt den neuen Personalausweis und bei Bedarf den Reisepass. Erst danach sind Bank, Versicherungen, Arbeitgeber und Krankenkasse dran, denn diese Stellen wollen den neuen Ausweis oder die Eheurkunde sehen.

Was passiert, wenn man den Namen nach der Hochzeit nicht ändert?

Bestimmt ihr keinen Ehenamen, behaltet ihr eure bisherigen Namen automatisch und müsst nichts ummelden. Führt ihr einen neuen Namen, nutzt aber weiter den alten Ausweis, verstößt das gegen die Ausweispflicht, theoretisch droht ein Bußgeld. Eure Verträge bleiben trotzdem wirksam.

Was kostet die Namensänderung nach der Hochzeit?

Je nach Umfang meist rund 70 bis 180 Euro: Der Personalausweis kostet 46 Euro (Stand 2026), der Reisepass 70 Euro, Eheurkunden etwa 10 bis 15 Euro je Exemplar, die Kfz-Papiere rund 12 bis 20 Euro. Der neue Führerschein ist freiwillig und kostet etwa 25 bis 30 Euro. Banken und Krankenkassen ändern den Namen kostenlos.

Doppelname nach der Hochzeit: Was ist seit der Reform erlaubt?

Seit dem 1. Mai 2025 können beide Ehegatten einen echten Doppelnamen aus ihren beiden Namen als Ehenamen führen, in freier Reihenfolge und mit oder ohne Bindestrich, zum Beispiel Arnheim-Bauer. Erlaubt sind maximal zwei Namen. Auch vor der Reform verheiratete Paare können ihren Ehenamen nachträglich in einen Doppelnamen umwandeln.

Feedback: Wie ist deine Meinung dazu?

Wie lief die Namensänderung bei euch? Welche Stelle hätte auf keiner Checkliste fehlen dürfen?

Schreibt einen Kommentar und helft anderen frisch verheirateten Paaren.

Hat dir der Artikel gefallen? Dann teile ihn mit deiner Familie und deinen Freunden!

Hochzeits-Checkliste kostenlos als PDF

75 Aufgaben in 10 Phasen, rückwärts von deinem Hochzeitstag sortiert: zum Ausdrucken und Abhaken. Wir schicken sie dir direkt nach der Bestätigung deiner E-Mail-Adresse, dazu maximal 1-mal pro Monat unseren Newsletter.

Du kannst dich jederzeit über den Link in jeder E-Mail abmelden. Wie wir deine Daten verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.