Standesamtliche Trauung: Ablauf, Unterlagen, was ihr zum Heiraten braucht
Die standesamtliche Trauung ist der rechtlich entscheidende Moment eurer Hochzeit: Erst mit dem Ja-Wort vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten seid ihr verheiratet. Der Ablauf ist dabei klar geregelt und angenehm überschaubar: Anmeldung beim Standesamt, Unterlagen einreichen, Termin wahrnehmen und nach 20 bis 30 Minuten im Trauzimmer haltet ihr die Eheurkunde in den Händen.
In diesem Ratgeber geht ihr den kompletten Weg einmal durch: von der Anmeldung zur Eheschließung mit ihren Fristen über die Unterlagen-Checkliste und den Ablauf im Trauzimmer Minute für Minute bis zu Kosten, Personalisierungs-Ideen und den Behördengängen danach. Was ihr zum Heiraten braucht, steht dabei nicht nur für den Standardfall da: Vorehe, ausländische Urkunden und die Namenswahl bekommen jeweils einen eigenen Abschnitt. Alle Behördenfakten sind gegen offizielle Quellen geprüft, die Gebührenbeispiele mit Stand August 2026.
Die Anmeldung zur Eheschließung: Fristen und Termin
Bevor ihr heiraten könnt, meldet ihr die Eheschließung an. Früher hieß dieser Schritt Aufgebot bestellen
, heute heißt er offiziell Anmeldung zur Eheschließung. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer von euch mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt gemeldet ist (§ 12 Personenstandsgesetz). Wohnt ihr in verschiedenen Städten, dürft ihr euch eines der beiden Standesämter aussuchen.
Die wichtigste Frist dabei ist die 6-Monats-Regel: Die Anmeldung ist ab der Bestätigung des Standesamts sechs Monate gültig (§ 13 Personenstandsgesetz, Stand: Juli 2026). Heiratet ihr nicht innerhalb dieser Frist, müsst ihr die Anmeldung samt Prüfung wiederholen. Deshalb könnt ihr euch frühestens sechs Monate vor eurem Wunschtermin anmelden. Viele Standesämter nehmen aber schon deutlich früher unverbindliche Terminreservierungen entgegen. Gerade für Samstage in der Hochzeitssaison lohnt es sich, so früh wie möglich anzufragen.
Heiraten müsst ihr übrigens nicht dort, wo ihr euch anmeldet. Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt (§ 11 Absatz 1 Personenstandsgesetz). Ihr könnt euch also in Münster anmelden und im Heimatort eurer Familie, in einem Schloss-Trauzimmer oder an der Nordsee heiraten.
So läuft dieser Fall praktisch ab:
- Zuerst den Trautermin sichern. Fragt beim Wunsch-Standesamt an, welche Termine frei sind, und reserviert einen. Beliebte Trauorte sind für Samstage in der Saison ein Jahr im Voraus vergeben, und der Termin bestimmt, wann ihr euch anmelden müsst.
- Dann beim Wohnsitz-Standesamt anmelden. Die Anmeldung samt Unterlagenprüfung bleibt beim Standesamt eures Wohnorts, das ändert sich durch den auswärtigen Trauort nicht.
- Die Mitteilung geht mit. Stellt euer Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es euch mit, dass geheiratet werden kann. Diese Mitteilung ist für das trauende Standesamt verbindlich (§ 13 Absatz 4 Personenstandsgesetz): Dort werden eure Unterlagen nicht noch einmal geprüft. Die Standesämter stimmen die Weiterleitung untereinander ab, fragt trotzdem beide, wer was verschickt.
- Auf die Sechs-Monats-Frist achten. Sie läuft ab dieser Mitteilung. Bei einem weit entfernten Wunschtermin meldet ihr euch also bewusst später an, sonst ist die Prüfung abgelaufen, bevor ihr vor dem Traualtar steht.
- Zweimal Gebühren einplanen. Das Wohnsitz-Standesamt berechnet die Anmeldung, das trauende Standesamt seine eigene Trauungsgebühr samt Zuschlägen. Viele Standesämter verlangen für eine auswärts angemeldete Trauung zusätzlich eine eigene Gebühr.
Wenn ihr im Münsterland heiratet, findet ihr Adressen und Kontaktdaten in unserer Übersicht der Standesämter in Münster und im Kreis Steinfurt.
Zur Anmeldung erscheint ihr am besten gemeinsam und persönlich. Ist einer von euch verhindert, kann er den anderen schriftlich mit einer sogenannten Beitrittserklärung bevollmächtigen. Das Formular bekommt ihr bei eurem Standesamt.
Welche Unterlagen braucht ihr?
Welche Unterlagen das Standesamt sehen will, hängt von eurer Lebenssituation ab. Im Standardfall (beide volljährig, ledig, deutsche Staatsangehörigkeit, keine Kinder) ist die Liste kurz:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (von beiden)
- Erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand (vom Meldeamt eures Wohnorts, aktuell ausgestellt; in Berlin z. B. höchstens 14 Tage alt)
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (beim Standesamt eures Geburtsorts erhältlich, meist nicht älter als sechs Monate; eine einfache Geburtsurkunde reicht nicht überall)
In diesen Sonderfällen kommen weitere Nachweise dazu:
- Geschieden oder verwitwet: Eheurkunde der Vorehe mit Auflösungsvermerk, alternativ Eheurkunde plus Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde. Alle früheren Ehen und Lebenspartnerschaften müssen nachgewiesen werden.
- Gemeinsame Kinder: Geburtsurkunden der Kinder, damit die Elternschaft im Register korrekt geführt wird.
- Ausländische Staatsangehörigkeit: In der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates (§ 1309 BGB). Stellt der Heimatstaat kein solches Zeugnis aus, kann die Präsidentin oder der Präsident des zuständigen Oberlandesgerichts davon befreien. Fremdsprachige Urkunden brauchen meist eine beglaubigte Übersetzung, oft zusätzlich eine Apostille oder Legalisation. Plant hier mehrere Monate Vorlauf ein und lasst euch früh vom Standesamt beraten.
Zwei dieser Sonderfälle brauchen den meisten Vorlauf, und eine Entscheidung kommt bei jedem Paar dazu: der Name. Alle drei im Detail.
Vorehe: Scheidung oder Todesfall nachweisen
War einer von euch schon verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft, will das Standesamt die Auflösung schwarz auf weiß sehen. Ein Ehehindernis ist nämlich nur eine noch bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einer dritten Person (§ 1306 BGB). Eine Wartezeit zwischen Scheidung und neuer Ehe verlangt das Gesetz also nicht, rechtskräftig muss die Scheidung aber sein.
- Nach einer Scheidung in Deutschland: die Eheurkunde der Vorehe mit Auflösungsvermerk oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, in dem die Auflösung vermerkt ist. Beides stellt das Standesamt aus, das die Vorehe beurkundet hat. Alternativ akzeptieren viele Standesämter die Eheurkunde zusammen mit dem Scheidungsurteil, auf dem der Rechtskraftvermerk steht.
- Nach dem Tod des Ehegatten: die Sterbeurkunde, dazu weiterhin der Nachweis über die Vorehe selbst.
- Nach einer Scheidung im Ausland: Sie wirkt in Deutschland erst, wenn die Landesjustizverwaltung festgestellt hat, dass die Anerkennungsvoraussetzungen vorliegen (§ 107 FamFG). Zuständig ist das Bundesland, in dem einer von euch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, teils übertragen an ein Oberlandesgericht. Diese Feststellung bindet danach alle Gerichte und Behörden, also auch euer Standesamt.
- Zwei Ausnahmen vom Anerkennungsverfahren: Entscheidungen aus einem EU-Mitgliedstaat außer Dänemark, wenn das Verfahren nach dem 1. März 2001 oder nach dem späteren Beitritt dieses Staates eingeleitet wurde, und Entscheidungen aus dem Staat, dem damals beide Ehegatten angehörten (§ 107 Absatz 1 FamFG).
- Gebühr und Vorlauf: Das Anerkennungsverfahren kostet zwischen 15 und 305 Euro (Nummer 1331 der Anlage zum Justizverwaltungskostengesetz), die Höhe richtet sich unter anderem nach euren Einkommens- und Vermögensverhältnissen (§ 4 JVKostG). Stellt den Antrag früh: Ohne die Feststellung kann das Standesamt eure Anmeldung nicht abschließen.
Ausländische Urkunden: Übersetzung, Apostille und internationale Vordrucke
Urkunden aus dem Ausland sind der zweite Fall mit echtem Vorlauf. Welcher Weg für eure Papiere gilt, hängt vom Ausstellungsstaat ab:
- Urkunden aus der EU: Personenstandsurkunden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat brauchen seit dem 16. Februar 2019 weder Apostille noch Legalisation (Verordnung (EU) 2016/1191). Auf Antrag legt die ausstellende Behörde ein mehrsprachiges Formular bei, das als Übersetzungshilfe dient. Fehlt dieses Formular, kann das Standesamt trotzdem eine Übersetzung verlangen: Die Verordnung nimmt die Apostille weg, nicht die Sprachbarriere.
- Urkunden aus Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961: Hier ersetzt eine Apostille die Legalisation. Sie bestätigt Unterschrift und Befugnis der ausstellenden Stelle und wird im Ausstellungsstaat selbst erteilt, nicht in Deutschland.
- Urkunden aus allen übrigen Staaten: Es bleibt die Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung. Je nach Staat wird die Urkunde zusätzlich inhaltlich überprüft, was den Vorlauf weiter verlängert.
- Mehrsprachige Personenstandsurkunden: Viele Staaten stellen Geburts- und Eheurkunden auf international vereinbarten, mehrsprachigen Vordrucken aus. Zwischen den Vertragsstaaten dieser Übereinkommen sind sie von weiteren Förmlichkeiten befreit. Fragt im Ausstellungsland direkt nach dieser Fassung, das erspart oft Übersetzung und Beglaubigung.
- Beglaubigte Übersetzungen: Fremdsprachige Urkunden ohne mehrsprachigen Vordruck legt ihr in beglaubigter Übersetzung vor. Welche Übersetzer euer Standesamt anerkennt, legt es selbst fest, viele verlangen eine in Deutschland öffentlich bestellte oder beeidigte Person. Fragt vor der Beauftragung nach, sonst zahlt ihr die Übersetzung zweimal.
- Ehefähigkeitszeugnis: Es ist sechs Monate gültig, ebenso lange eine Befreiung durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts (§ 1309 BGB). Bestellt es also nicht zu früh, sonst ist es zum Termin abgelaufen.
Namensrecht: welchen Namen ihr beim Standesamt erklärt
Der Ehename wird nicht beantragt, sondern erklärt, und die einfachste Gelegenheit dafür ist die Trauung selbst. Seit dem reformierten Namensrecht vom 1. Mai 2025 habt ihr vier Varianten (§§ 1355, 1355a BGB): Beide behalten ihre Namen, ihr bestimmt einen gemeinsamen Ehenamen, ihr bildet einen echten Doppelnamen aus beiden Namen, oder einer von euch stellt seinen bisherigen Namen als Begleitnamen dazu. Was die Varianten im Einzelnen bedeuten und was danach umzumelden ist, steht im Ratgeber zur Namensänderung nach der Hochzeit.
Für den Termin im Standesamt zählen vier Punkte:
- Eine Frist gibt es nicht. Das Gesetz sagt nur, dass die Erklärung bei der Eheschließung abgegeben werden soll (§ 1355 Absatz 4 BGB). Ihr könnt euch also auch nach der Hochzeit noch entscheiden.
- Bei der Trauung ist sie am günstigsten. Gebt ihr die Erklärung später ab, muss sie öffentlich beglaubigt werden und kostet je nach Standesamt eine Gebühr.
- Das Standesamt braucht die Entscheidung vorab. Niederschrift und Eheurkunde werden mit dem Ehenamen vorbereitet, und davon hängt auch ab, wie ihr im Trauzimmer unterschreibt. Gebt die Namenswahl also spätestens im Vorgespräch durch.
- Ohne Ehenamen kommt der Kindername später dazu. Führt ihr eure Namen weiter und erklärt binnen eines Monats nach der Geburt nichts, erhält euer Kind einen Doppelnamen aus den Namen beider Eltern in alphabetischer Reihenfolge (§ 1617 BGB).
Wann dieser ganze Schritt im Planungsverlauf ansteht, ordnet unser Ratgeber Hochzeit planen ein. Was davon in der letzten Woche in die Dokumentenmappe wandert, steht in der Hochzeit-Checkliste.
Verbindlich ist immer die Auskunft eures Standesamts: Fragt dort nach eurer persönlichen Unterlagenliste, bevor ihr Urkunden bestellt. Damit nichts liegen bleibt, könnt ihr die Liste im digitalen Hochzeitsplaner als Aufgaben anlegen und gemeinsam abhaken.
Der Ablauf im Trauzimmer, Minute für Minute
Der eigentliche Ablauf der standesamtlichen Trauung ist in fast allen Standesämtern gleich und dauert insgesamt 20 bis 30 Minuten, die reine Zeremonie etwa 15 bis 20 Minuten. So läuft euer Termin ab:
- Ankommen und Personalien (ca. 10 Minuten vorher): Ihr meldet euch mit euren Gästen im Standesamt. Die Standesbeamtin prüft kurz eure Ausweise und die eurer Trauzeugen, falls ihr welche mitbringt, und geht den Ablauf noch einmal mit euch durch. Musik, Ringtausch und die Namen für die Ansprache sind zu diesem Zeitpunkt längst geklärt: Das besprecht ihr bei der Anmeldung oder in einem Vorgespräch einige Wochen vorher, nicht auf dem Flur.
- Einzug ins Trauzimmer: Ihr nehmt vorne Platz, eure Gäste setzen sich dahinter. Bei kleinen Trauzimmern lohnt es sich, die Gästezahl vorher abzustimmen.
- Ansprache (5 bis 10 Minuten): Die Standesbeamtin hält eine kurze, meist persönliche Rede. Viele Standesämter fragen dafür vorab ein paar Details zu eurer Geschichte ab.
- Die Eheerklärung: Der rechtliche Kern. Ihr werdet einzeln gefragt, ob ihr die Ehe miteinander eingehen wollt. Nach eurem beiderseitigen Ja stellt die Standesbeamtin fest, dass ihr nun kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute seid (§ 1312 BGB).
- Ringtausch und Kuss (optional): Beides ist kein rechtlicher Bestandteil der Trauung. Ihr könnt die Ringe hier tauschen, für die kirchliche oder freie Zeremonie aufheben oder ganz darauf verzichten.
- Unterschriften: Ihr unterschreibt die Niederschrift über die Eheschließung, zuerst mit Geburtsnamen oder bisherigem Familiennamen, bei Namensänderung danach mit dem neuen Ehenamen. Anschließend unterschreiben eure Trauzeugen und die Standesbeamtin.
- Eheurkunde und Gratulation: Ihr bekommt die Eheurkunde ausgehändigt, auf Wunsch mit Stammbuch. Danach heißt es: Auszug aus dem Trauzimmer und Gratulation vor der Tür.
Plant den Termin trotzdem nicht zu knapp: Mit Ankommen, Fotos vor dem Standesamt und Gratulation seid ihr realistisch eine gute Stunde vor Ort. Wie ihr den Rest des Tages strukturiert, zeigt euch unser Tagesablauf für die Hochzeit.
Was kostet die standesamtliche Trauung?
Die Gebühren legen die Bundesländer und Kommunen fest, deshalb unterscheiden sie sich von Stadt zu Stadt, teils sogar zwischen Nachbarstädten. Für die Anmeldung zur Eheschließung samt Prüfung der Ehevoraussetzungen zahlt ihr je nach Standesamt meist zwischen 40 und 100 Euro. Zwei Beispiele aus unseren Standesämtern zeigen, wie weit das auseinandergeht (Stand: September 2026):
- Standesamt Münster: Anmeldung 72 Euro, Ehe- oder Geburtsurkunde 15 Euro, jedes weitere Exemplar 9 Euro. Für eine Trauung freitags ab mittags kommen 119 Euro dazu, samstags 153 Euro, im Freilichtmuseum Mühlenhof 171 Euro. Das Standesamt selbst nennt als Richtwert mindestens 150 Euro für eine Trauung.
- Standesamt Rheine: Anmeldung 80 Euro, wenn einer von euch eine ausländische Staatsangehörigkeit hat 140 Euro. Personenstandsurkunde 16 Euro, jede weitere zeitgleich ausgestellte 8 Euro, Stammbücher ab 27 Euro. Eine Trauung im Kloster Bentlage kostet 100 Euro zusätzlich, dazu kommt die Raummiete von 240 Euro.
Das Muster dahinter gilt fast überall: Die Anmeldung ist die Grundgebühr, teurer wird es durch Urkunden, Stammbuch, einen Termin außerhalb der Dienstzeiten und einen Trauort außerhalb des Standesamts. Fragt die Gebühren bei eurem Standesamt ab, bevor ihr den Samstagstermin bucht.
Rechnet ihr Anmeldung, Urkunden, Stammbuch und einen Samstagszuschlag zusammen, hängt die Summe vor allem am Trauort und am Termin. In unserer Übersicht der Standesämter in Münster und im Kreis Steinfurt liegen die günstigsten Ämter deutlich unter 100 Euro, nach oben reicht die Spanne bis rund 500 Euro für einen begehrten Trauort am Samstag. Selbst am oberen Ende bleibt die standesamtliche Trauung der günstigste Teil der Hochzeit. Was Feier, Location und Dienstleister ausmachen, rechnet unser Überblick Was kostet eine Hochzeit? im Detail vor.
Die standesamtliche Trauung persönlicher gestalten
Eine standesamtliche Trauung muss nicht nüchtern sein. Diese Stellschrauben haben fast alle Standesämter, fragt einfach bei der Anmeldung danach:
- Musik: Vom Lieblingslied über Bluetooth-Box bis zu Livemusik ist je nach Trauzimmer vieles möglich. Klärt vorher, welche Technik vorhanden ist.
- Persönliche Ansprache: Viele Standesbeamtinnen und Standesbeamte bauen eure Kennenlerngeschichte in die Rede ein, wenn ihr vorab einen kurzen Fragebogen ausfüllt.
- Eigene Worte: Ein persönliches Eheversprechen nach der Eheerklärung ist in Absprache meist erlaubt, kurz und ohne rechtliche Wirkung.
- Trauzeugen: Seit 1998 keine Pflicht mehr. Ihr könnt bis zu zwei Trauzeugen benennen, wenn ihr das möchtet (§ 1312 BGB). Was auf gute Trauzeugen zukommt, lest ihr im Ratgeber zu den Trauzeugen-Aufgaben.
- Besonderes Trauzimmer: Viele Städte trauen auch in Schlössern, Mühlen oder Museen. Diese Termine sind begehrt, also früh reservieren.
Der schönste Programmpunkt kommt direkt danach: ein Sektempfang vor dem Standesamt oder in einem Café in der Nähe. Er braucht wenig Organisation, gibt Raum für Gratulationen und Fotos und schlägt die Brücke zum restlichen Tag.
Standesamt und große Feier: zusammen oder getrennt?
Da nur die standesamtliche Trauung rechtlich zählt, habt ihr bei allem anderen freie Hand. Drei Modelle haben sich bewährt:
- Alles an einem Tag: Standesamt am Vormittag, Feier oder kirchliche Trauung am Nachmittag. Ein intensiver Tag, ein Termin für alle Gäste. Die Vor- und Nachteile wägt unser Ratgeber Standesamt und Kirche am selben Tag ab.
- Klein und getrennt: Standesamtliche Trauung im engsten Kreis, die große Feier Wochen oder Monate später. So bleibt der Amtstermin intim und die Feier planbar.
- Standesamt plus freie Trauung: Die Formalitäten erledigt das Standesamt, die emotionale Zeremonie gestaltet ihr komplett frei am Ort eurer Wahl. Wie das geht, zeigt der Ratgeber zur freien Trauung.
Wenn ihr getrennt feiert, denkt an die Papeterie: Zwei Anlässe bedeuten zwei Einladungsrunden, eine kleine für den Standesamtstermin und eine große für die Feier. Wann welche Karte verschickt wird, erklärt unser Artikel Wann Hochzeitseinladungen verschicken?.
Nach der Trauung: Urkunden und Behörden
Mit der Eheurkunde in der Hand ist der offizielle Teil geschafft. Drei Dinge nehmt ihr euch danach in Ruhe vor:
- Urkunden bestellen: Bestellt am besten direkt bei der Trauung zwei bis drei zusätzliche Exemplare der Eheurkunde, gegebenenfalls auch eine mehrsprachige internationale Fassung. Bei gleichzeitiger Ausstellung sind weitere Exemplare günstiger als eine spätere Nachbestellung.
- Namensänderung anstoßen: Habt ihr einen Ehenamen bestimmt, folgen neue Ausweisdokumente und danach Bank, Arbeitgeber, Versicherungen und Verträge. Das ist kein Wettlauf, aber eine Liste hilft, nichts zu vergessen; alle Schritte, Fristen und Gebühren sammelt der Ratgeber zur Namensänderung nach der Hochzeit.
- Steuerklasse prüfen: Nach der Heirat werdet ihr automatisch in die Steuerklassenkombination IV/IV eingestuft. Ob ein Wechsel für euch sinnvoll ist, könnt ihr beim Finanzamt oder der Steuerberatung klären.
Alle Nach-der-Hochzeit-Aufgaben findet ihr gesammelt im letzten Abschnitt unserer Hochzeit-Checkliste.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die standesamtliche Trauung?
Plant für den Termin im Standesamt 20 bis 30 Minuten ein, die reine Zeremonie dauert etwa 15 bis 20 Minuten. Dazu kommen Ankommen, Personalienprüfung, Fotos und Gratulation, sodass ihr insgesamt etwa eine Stunde vor Ort seid.
Braucht man Trauzeugen für die standesamtliche Trauung?
Nein, Trauzeugen sind seit 1998 keine Pflicht mehr. Ihr könnt auf Wunsch einen oder zwei Trauzeugen benennen (§ 1312 BGB), die mit euch die Niederschrift der Eheschließung unterschreiben. Sie müssen volljährig sein und einen gültigen Ausweis mitbringen.
Was kostet die standesamtliche Trauung?
Die Anmeldung zur Eheschließung kostet je nach Stadt meist 40 bis 100 Euro, im Standesamt Münster 72 Euro und in Rheine 80 Euro (Stand: September 2026). Die Summe hängt danach vor allem am Trauort und am Termin: in unserer Übersicht der Standesämter im Münsterland liegen die günstigsten Ämter deutlich unter 100 Euro, nach oben reicht die Spanne bis rund 500 Euro.
Kann man an jedem Standesamt in Deutschland heiraten?
Ja. Angemeldet wird die Eheschließung beim Standesamt eures Wohnorts, heiraten dürft ihr danach vor jedem deutschen Standesamt. Die Prüfung der Ehevoraussetzungen ist für das Wunsch-Standesamt verbindlich, es fällt meist eine kleine Zusatzgebühr an.
Wie lange im Voraus muss man die standesamtliche Trauung anmelden?
Die Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem Wunschtermin möglich, weil sie genau sechs Monate gültig ist (§ 13 Personenstandsgesetz). Beliebte Termine wie Samstage in der Hochzeitssaison solltet ihr deutlich früher unverbindlich beim Standesamt reservieren.
Was braucht man zum Heiraten auf dem Standesamt?
Im Standardfall reichen von jedem von euch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand und ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister. War einer schon verheiratet oder hat eine ausländische Staatsangehörigkeit, kommen weitere Nachweise dazu.
Welche Unterlagen braucht man, wenn man schon verheiratet war?
Das Standesamt will die Auflösung der Vorehe sehen: einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk, alternativ die Eheurkunde plus Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, nach einem Todesfall die Sterbeurkunde. Eine im Ausland ausgesprochene Scheidung muss die Landesjustizverwaltung vorher anerkennen (§ 107 FamFG).
Brauchen ausländische Urkunden eine Apostille?
Personenstandsurkunden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat brauchen seit dem 16. Februar 2019 weder Apostille noch Legalisation (Verordnung (EU) 2016/1191). Aus Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 genügt eine Apostille, aus allen übrigen Staaten bleibt die Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
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